Das noch junge Jahr 2018 bringt etliche neue gesetzliche Regelungen und Richtlinien. Das betrifft natürlich auch die Bereiche Energie und Bau. Doch welche sind für Bauherren und Hausbesitzer wichtig? Werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Bereiche:
Förderung von erneuerbaren Energien und Umbau
1) Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien:
Seit Januar 2018 muss die Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) immer vor der Umsetzung der Maßnahme bzw. Vertragsabschluss mit dem Handwerker beantragt werden. Den Antrag muss der Eigentümer ab diesem Jahr online bei dem BAFA stellen. Eine Übergangszeit von neun Monaten sorgt dafür, dass auch Heizungen, die noch in 2017 beauftragt wurden, ebenfalls gefördert werden können.
2) Förderung für Batteriespeicher:

Batteriespeicher von Tesla (Herstellerfoto)
Die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hat seit dem 1. Januar 2018 den Tilgungszuschuss in ihrem Programm „Erneuerbare Energien-Speicher“ zur Förderung von Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen verringert. Seit Jahresbeginn erhalten Antragsteller nur noch zehn statt dreizehn Prozent der errechneten Speicherkosten als Zuschuss. Ende 2018 läuft das aktuelle Programm der KfW aus. Eventuell gibt es aber auch eine regionale Förderung, die kombinierbar mit der Förderung der KfW-Bank ist.
3) Förderung für altersgerechten Umbau und Schutz vor Einbruch:
Die KfW-Bank fördert aktuell im Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ nur noch Maßnahmen im Bereich Einbruchschutz. Sie geht aber davon aus, dass im Laufe des Jahres erneut Bundesmittel für den altersgerechten Umbau bereitgestellt werden.
Ölheizungen und alte Öfen
4) Tanks für Ölheizungen:
Hausbesitzer in potenziellen Überschwemmungsgebieten sind laut Hochwasserschutzgesetz II seit Jahresbeginn dazu verpflichtet, ihre Heizöltanks vor Hochwasser zu schützen. Dazu haben sie fünf Jahre Zeit. Welche Gebiete überschwemmungsgefährdet sind, legen die einzelnen Bundesländer fest. Die Eigentümer können den Tankraum vor eindringendem Wasser schützen oder die Öltanks am Boden verankern, um die Anforderungen zu erfüllen.
5) Alte Holz- und Kachelöfen:
Alle Kamin- oder Holzöfen, die vor 1985 gebaut wurden (maßgeblich ist das Typenschild), müssen Staub-Emissionsgrenzen einhalten, durch neue Öfen ersetzt oder stillgelegt werden.
Da die Messung der Emissionswerte und Einbau eines Filters teurer sind als der Austausch des Ofens, empfiehlt sich der Tausch des Ofens. Gesetzliche Grundlage für diese Regelung ist die zweite Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung.
6) Dämmstoffe, Bauherrenrechte, Smart-Meter und Energieausweise

Der Energieausweis
Dämmstoffe können das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten. Die HBCD-haltigen Dämmstoffe gelten ab jetzt in der Regel nicht mehr als gefährlicher Abfall. Diese Dämmstoffe müssen jedoch separat gesammelt werden, damit Entsorger sie erfassen und wiegen können. Ausführliche Antworten auf die häufig gestellten Fragen zu diesem Thema bietet eine Broschüre des Umweltbundesamtes.
7) Schutz der Rechte von Bauherren:
Seit dem Jahresbeginn gibt es ein neues Bauvertragsrecht, das die Rechte von privaten Bauherren deutlich stärkt. Sie haben im Verbraucher-Bauvertrag jetzt Anspruch auf eine aussagekräftige Baubeschreibung. Diese enthält auch Angaben zum vereinbarten Standard für Energieeffizienz und Schallschutz. Dies bedeutet, dass unklare Aussagen künftig zu Lasten des Bauunternehmens gehen. Genauso verhält es sich mit dem Termin für die Fertigstellung des Baus.
8) Smart Meter:

Smart Meters von Vattenfall, EnBw, Discovergy, Yello (Fotos: jeweiliger Anbieter)
Ab 2018 können neue kleine Energieerzeugungsanlagen (Photovoltaik und BHKW) mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden. Die Messsysteme bestehen aus der digitalen Messeinrichtung und der Kommunikationseinheit, dem Smart-Meter Gateway. Es gibt jedoch aktuell (Februar 2018) noch keine Smart Meter Gateways, die das Bundesamt für Sicherheit in der Infomationstechnik (BSI) zertifiziert hat. Daher kann sich der Einbau intelligenter Messsysteme noch etwas verzögern.
9) Energieausweis:
Die Gültigkeitsdauer von Gebäude-Energieausweisen beträgt zehn Jahre ab dem Tag der Ausstellung. Dies bedeutet, dass alle Energieausweise, die vor 2008 erstellt wurden, nicht mehr gültig sind. Sie verlieren ebenfalls ihre Gültigkeit, wenn in der Zwischenzeit Modernisierungen durchgeführt wurden. Der Energieausweis muss nur bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien auf Verlangen vorgezeigt werden.
weitere Fotos: (C) Dirk Baranek, Bernhard Jodeleit

Andreas Kühl betreibt seit 2000 die Website http://www.energynet.de, seit dem Herbst 2006 als Blog. Der Diplom-Ingenieur (FH) für Bauphysik hat zuvor eine Ausbildung zum Elektromechaniker absolviert.
Sehr hohe Energieverbrauch war einer dem entscheidenden Faktor warum wir unser Haus umbauen lassen. Energie sparen ist nicht nur umweltfreundlich, aber auch günstig. Hoffentlich werden bald auch Smart-Meters zertifiziert sein, weil wir dieses Gerät auch installieren wollen.