Carsharing ist eine Form der Mobilität, bei der man kein eigenes Auto benötigt – oder von vornherein gar keins besitzt. Noch interessanter wird es beim E-Carsharing: Hier kann man sich nicht nur das eigene Auto sparen, sondern zugleich E-Mobilität in der Praxis erleben.
Man kann das persönliche Mobilitätskonzept damit erweitern und abrunden. Denn neben den Öffentlichen Verkehrsmitteln und der Bahn sowie dem Fahrrad / Pedelec, (Elektro-) Roller und als Fußgänger gibt es immer mal wieder Strecken, die ohne Auto nicht so einfach zu schaffen sind. Da kann auch mal das Wetter verrückt sein und man würde im Dauerregen pitschnass mit dem Zweirad ankommen. Oder die Fahrpläne der Öffentlichen spielen beim eigenen Zeitmanagement nicht mit.
Eine Voraussetzung für Carsharing ist die allerwichtigste: Es muss einen Anbieter in der Nähe des eigenen Wohnortes geben – oder dort, wo ich mich gerade aufhalte, auf Reisen zum Beispiel. Die zweite Voraussetzung, die sich der ersten anschließt: Die Carsharing-Autos müssen zu Fuß gut erreichbar sein. Gehen wir von diesen Voraussetzungen aus und schauen uns an, was der Carsharing Markt inzwischen so bietet. Konzentrieren wir uns dabei auf die Carsharing Anbieter, die auch oder ausschließlich Elektro-Autos anbieten.
Carsharing mit Elektro-Autos
Vorab: Die Reichweitenangst bei E-Autos ist völlig unbegründet im Carsharing-Modell. Ich zitiere aus dem InnoZ-Baustein Nr. 11 (Bewertung integrierter Mobilitätsdienste mit Elektrofahrzeugen aus Nutzerperspektive – PDF):
So werden die Elektrofahrzeuge im Wesentlichen für kürzere Strecken genutzt (die durchschnittlichen zurückgelegten km pro Buchung: 27 km (batterieelektrisch), 52 km (Plug-in), 55 km (Verbrenner). Maßgeblich werden die Fahrzeuge von den Testnutzern für Freizeitfahrten und private Erledigungen genutzt, gefolgt von Dienstfahrten und Einkäufen.
In Berlin liegt die durchschnittliche Wegelänge bei 10,3 km. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich im stationsgebundenen, nicht oneway-fähigen Carsharing die Fahrtlänge durch den notwendigen Rückweg zur Entleihstation erhöht. Dennoch sollten die heutigen Elektro-Autos im Carsharing-Einsatz diese Anforderungen hinsichtlich der Reichweite deutlich übererfüllen und im Regelfall mehrere Ausleihen ohne Zwischenladung erlauben.
Das hätten wir also geklärt. Das Carsharing-Modell ist somit für alltägliche Besorgungsfahrten – sowohl privat als auch geschäftlich – eine sinnvolle Lösung. Für Urlaubsfahrten nimmt man sich dann lieber einen Langzeit-Mietwagen. Für die Fahrten zur Arbeit könnte man eventuell auch besser an Fahrgemeinschaften denken.
Spontan mal ein Carsharing-Auto mieten?
Da sieht es – ehrlich gesagt – aktuell nicht so gut aus. Die Carsharing-Anbieter, die mir bekannt sind, legen Wert darauf, die Fahrerlaubnis bei Vertragsabschluss zu sehen. Das mag auch an den Vertragsbedingungen liegen.
Die unterschiedlichen Carsharing-Modelle
Nachbarschafts-Carsharing – privates Modell und kommerziell durch Vermittler
In guten Stadt- oder Dorfgemeinschaften ist dies durchaus möglich. Manchmal haben auch heutige Carsharing-Anbieter so angefangen und ihr Angebot dann ausgeweitet, weil die Nachfrage hoch war.
Vermittler-Beispiele: Tamyca und Drivy (früher auch Autonetzer und Nachbarschaftauto, jetzt fusioniert) – hier kann man seinen Wagen zur Verfügung stellen oder einen mieten. Leider habe ich die Kategorie Elektroauto nicht gefunden.
Tipp: Checkliste für den privaten Verleih, wenn keine Vermittlerplattform eingeschaltet wird.
Stationäres Carsharing
Vergleichbar mit einer herkömmlichen Autovermietung werden Fahrzeuge stationsgebunden angemietet und dort auch wieder abgegeben. Hier sind teils schon E-Autos im Angebot, es werden aber auch noch Verbrenner im Carsharing vermietet.
Beispiele für Carsharing mit Stationen: Flinkster, Stadtmobil, Cambio und Drive-Carsharing. Zu letztgenanntem Anbieter gehört als Projekt Ruhrauto E mit Unterstützung des ÖPNV, die ausschließlich E-Autos vermieten.
Free-Floating
Hier mieten und dort abstellen – innerhalb des Geschäftsgebietes. Teils – je nach Stadt – sind E-Autos vorhanden, meistens jedoch Verbrenner des jeweiligen Herstellers im Angebot.
Free-Floating-Beispiele: Car2go und DriveNow
Eine weitere Übersicht findet man hier: Übersicht der E-Carsharing-Dienste und E-Autovermietungen in Deutschland.
Selbstverständlich möchte ich einen Carsharing-Anbieter nicht vergessen zu erwähnen, der ausschließlich E-Autos (öffentlich) sowie Plug-in-Hybride (nicht öffentlich) im Angebot hat.
Carsharing my-e-car
My-e-car ist ein Gemeinschaftsunternehmen von der Stadtmobil Südbaden AG und der Energiedienst Holding AG. Die Autos sind rund um die Uhr zugänglich und können somit flexibel genutzt werden. Die my-e-car GmbH hat im gesamten Südbadischen Raum derzeit 20 E-Autos (Elektroauto Renault Zoe, Opel Ampera und Chevrolet Volt) an 15 Standorten. Getankt wird Strom aus 100 % zertifiziertem Ökostrom aus regionaler Wasserkraft.
Bei regelmäßiger Nutzung – so sagt die Website – ist Carsharing bei bis zu 12.000 km Fahrleistung pro Jahr günstiger als ein eigenes Auto. Sämtliche Fahrzeuge sind vollkaskoversichert (im Carsharing-Preis enthalten).
Mehr Informationen zu my-e-car sowie zu den Fahrzeugen, Ladesäulen und Tarifen.
Zukunft des Carsharing
Meine persönliche Meinung zur Zukunft des Carsharing: Im Stadtgebiet oder in Gegenden mit hoher Nachfrage wird es sich immer weiter durchsetzen können und sinnvoll sein. Die vorhandenen Verbrenner in vorhandene Carsharing-Modellen könnten nach und nach durch E-Autos ersetzt werden – wenn nicht schon geschehen oder das Konzept vom Start weg auf Elektromobilität ausgerichtet war. Solange die Preise für E-Autos sich entsprechend nach unten anpassen und es keinen großartigen Preisunterschied mehr geben wird, macht das Sinn.
Carsharing muss auch spontan gehen können. Wenn in absehbarer Zeit eine Anmietung ohne aufwendige Vorab-Registrierung möglich ist, steigt die Akzeptanz auch bei Gelegenheitsnutzern. Selbstverständlich kann dann die einmalige spontane Benutzung im Verhältnis ein wenig teurer sein, als die von regelmäßigen Carsharing-Nutzern.
Weiterhin ist die stationsgebundene Abgabe ein Hinderungsgrund einiger Fahrtwünsche. Wenn ich nur dort das Carsharing-Auto wieder abgeben kann, wo ich es angemietet habe, dann sind One-Way-Fahrten ausgeschlossen. Bestenfalls stellt man das Carsharing-E-Auto an einer Ladesäule nach der Kurzzeitmiete ab. Aber es wäre noch viel komfortabler für die Nutzer, wenn das keine Pflicht wäre, sondern alle Parkplätze (in der Nähe des eigenen Ziels) möglich wären.
Folgendes Zukunfts-Szenario stelle ich mir vor: Ich habe mein Smartphone in der Hand, benötige ein Carsharing-E-Auto und habe eine App, bei der ich mich vorher mal unkompliziert registriert habe oder melde mich spontan an. Ich erhalte eine PIN oder einen Code, der auf meinem Smartphone abgelegt ist. Per Videochat (Skype oder ähnlich) legitimiere ich mich. Zeige mein Gesicht in die Kamera, danach meinen Personalausweis und Führerschein. Ich werde freigeschaltet.
Ich bekomme über die App angezeigt, welche Autos in der Nähe sind – egal von welchem Anbieter! Ich gehe ein paar Schritte zum E-Auto, halte mein Smartphone an den Codereader im Auto oder gebe meine PIN ein, kann einsteigen und losfahren. Die Abrechnung erfolgt über meine Mobilfunkrechnung, da ja das Smartphone mit meiner Nummer gebucht hat. Eine Rechnung (für geschäftliche Fahrten wichtig) erhalte ich automatisch an meine hinterlegte E-Mail-Adresse.
Wichtige Fragen für Carsharing-Nutzer
Anmeldegebühr: Wie hoch ist die Anmeldegebühr? Je höher, desto regelmäßiger sollte man das Carsharing-Angebot auch wirklich nutzen wollen.
Nach der Fahrt: Wo parken?
Je nachdem, welchen Anbieter man nutzt. Bei einigen Anbietern muss man feste Stellplätze anfahren, bei anderen kann man irgendwo parken, wo es erlaubt ist. Bei Bewohnerparkzonen gibt es manchmal Sonderregelungen, je nach Anbieter.
Führerschein mit 17 und Carsharing? Ja, allerdings nur dann, wenn die Begleitperson dabei ist. Eine Alleinfahrt ist gemäß Straßenverkehrsordnung sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters dann nicht zulässig. Es gibt Anbieter, die das Fahren mit 17 ausschließen. Übungsstunden auf Verkehrsübungsplätzen sind also meistens nicht erlaubt. Unbedingt mit dem jeweiligen Anbieter vorher abklären!
Länderübergreifende Fahrten: Je nach Anbieter erlaubt, geduldet oder verboten. Erkundigen Sie sich in grenznahen Gebieten oder Reisen mit Grenzübertritt nach den expliziten Regelungen.
Laderegeln / Tankregeln: Auch hier gibt es unterschiedliche Szenarien. Bei einigen Anbietern muss man das E-Auto nach jeder Fahrt wieder anschließen. Explizit bei stationsgebundenem Carsharing. Bei Free Float ist das nicht verpflichtend. Vorher nachschauen, wie sich die Carsharing-Bedingungen beim einzelnen Anbieter gestalten.
Pannenhilfe, Ersatzfahrzeug: Eine wichtige Angelegenheit. Bei einem privaten Carsharing-Anbieter/-Vermittler wird man das selber organisieren müssen – wie mit dem eigenen Auto. Einige Carsharing-Anbieter garantieren die Mobilität bis zum Ersatzfahrzeug oder leisten Pannenhilfe. Vorher nachlesen!
Dieser Artikel nimmt an der Blogparade zum Thema Elektromobilität 2016 teil. Was wünschen Sie sich vom Carsharing, damit Sie es (überhaupt oder öfter) nutzen würden? Oder sind sie schon fleißiger Carsharing-Nutzer? Ich freue mich über Ihre Kommentare und Meinungen.

Nicole Y. Jodeleit ist Gastautorin im Energiedienst-Blog. Sie ist Freiberuflerin (Beratung und Kommunikation) sowie Bloggerin auf https://Auto-Diva.de, sie fährt am liebsten E-Auto und interessiert sich für technische Innovationen und Zukunftstechnologien.
E-Autos sollten meiner Meinung nach vor allem für Car-Sharing verwendet werden. Besonders aufgrund der geringen Abnutzung von Motor & Bremsen.
Hallo, ich habe bisher immer nur bei Autovermietungen ein Auto gemietet. Aber interessant, was es inzwischen alles gibt. Ich wollte schon immer ein E-Auto ausprobieren.