Die Autoindustrie kämpft weiter mit den Folgen des Diesel-Skandals, und der Markt der Elektro-Autos kommt nicht richtig in Schwung. Bei den E-Bikes sieht es dagegen ganz anders aus: Es gibt seit Jahren starke Zuwächse, und ein Ende dieses Trends ist nicht in Sicht.

Im Jahr 2023 sollen laut Statista weltweit mehr als 40 Millionen dieser Fahrräder abgesetzt werden. Zu den E-Bikes gehören per Definition auch Pedelecs, S-Pedelecs und Roller mit Elektro-Motor. Und wer hat’s erfunden? Die Deutschen! Daher produzieren deutsche Hersteller weltweit die meisten E-Bikes.

Die Niederländer spielen mit in der ersten Liga, dagegen steckt die US-amerikanische E-Bike-Industrie noch in den Kinderschuhen und ist auf dem Stand vor zehn Jahren.

„Die Deutschen haben früh mit der Produktion von E-Bikes angefangen, daher sind sie im Land so weit verbreitet“, erklärt David Eisenberger, Leiter Marketing & Kommunikation des Zweirad-Industrie-Verbandes.

In den touristischen Regionen angekommen

In den touristischen Regionen ist das E-Bike mittlerweile angekommen. Nahezu jedes Hotel und jeder Fahrradhändler im Ferienort verleiht E-Bikes, so lässt von Südbaden bis Nordsee entspannt radeln.

In den Städten und Kommunen gestaltet sich das Leihen eines Bikes deutlich schwieriger. Dort sind die Verleih-Systeme noch nicht so weit verbreitet. Woran liegt das?

„Solche Systeme sind wartungsanfällig und sehr teuer. Daher rentieren sich E-Bike-Verleihsysteme in Städten nur durch Subventionen, trotzdem drängen gerade ein paar Anbieter auf den deutschen Markt“, berichtet David Eisenberger.

Bei den E-Motorrollern sieht es anders aus: Weltweit gibt es derzeit 29 Städte mit Mietstationen. Die Hochburgen sind Berlin mit 1.700 E-Motorrollern und Paris mit 1.600, aber auch in Städten wie Mexiko-Stadt oder Beirut können E-Bikes und E-Motorroller gemietet werden – und es kommen täglich mehr dazu. Im Berlin drängen immer mehr Start-ups auf den boomenden und umkämpften Markt.

Modell: NIU M-Serie: KSR Group GmbH (Bildquelle)

 

E-Bikes und Co. als Lösung für Verkehrsprobleme

Vor allem Großstädte ersticken im Verkehr, woran zahlreiche Lieferdienste mit schuldig sind. E-Bikes, (S-)Pedelecs oder auch E-Roller können zumindest die letzten Kilometer der Lieferkette übernehmen und dabei helfen, die Zahl der Lkws und Transporter in den Städten zu reduzieren.

„Ganz verbannen kann man sie wohl nicht, aber E-Bikes können eine sinnvolle Ergänzung sein. Bei mittelständischen Unternehmen gibt es dadurch ganz neue Geschäftsmodelle“, sagt Zweirad-Experte David Eisenberger.

Zielgruppe hat sich geändert

Auch bei den Konsumenten erfreut sich das E-Bike sehr großer Beliebtheit, derzeit entscheidet sich jeder fünfte Kunde für ein E-Bike, Tendenz steigend.

„Wir rechnen mittelfristig mit 23 bis 25 Prozent Anteil am Gesamtfahrradmarkt bei den Verkäufen“, erklärt Eisenberger.

Ein Grund für den deutlichen Zuwachs ist die veränderte Zielgruppe. Früher sah man fast nur ältere Leute auf City- oder Trekkingrädern im Straßenverkehr, heute radeln Personen jedes Alters elektrisch.

„Inzwischen sind fast alle Modelle elektrifiziert, darunter Mountainbikes, Rennräder, Lastenräder. Es macht den Konsumenten Spaß, so ein Rad zu fahren“, sagt Eisenberger.

Zudem lägen die Vorteile je nach Zielgruppe auf der Hand, so der Zweirad-Experte weiter. Für ältere böten sie die Gelegenheit, wieder mobil am Leben teilzunehmen, was sie mit einem normalen Fahrrad vielleicht nicht mehr konnten. Und Mountainbiker könnten damit noch größere Sprünge machen. Trotzdem würden sich die zweistelligen Wachstumsraten irgendwann etwas abschwächen, da ist sich Eisenberger sicher:

„Aber noch sehen wir das nicht“.

Wird es in der Zukunft nur noch E-Bikes geben? Dafür müsse sich technisch noch einiges tun, zudem sei die Radverkehrs-Infrastruktur in vielen Städten noch nicht ausreichend. Es gäbe bisher zu wenig sichere Abstellanlagen.

„Ein E-Bike wiegt ein bisschen mehr als ein normales Fahrrad, das schultert man nicht mal eben und trägt es in den vierten Stock einer Altbauwohnung“, sagt Eisenberger und hat damit wohl recht.

FISCHER City E-Bike ECU 1801: FISCHER – die fahrradmarke

Viele Vorteile

E-Bike zu fahren hat viele Vorteile, es ist vor allem gut fürs „grüne“ Gewissen. Allerdings sollte man dabei beachten, dass erst einmal 500 bis 1.000 Kilometer auf dem Tacho sein müssen, um CO2-neutral zu fahren. Denn die Herstellung der Akkus kostet sehr viel Energie, die man erst einmal einsparen muss.

Wer also mit seinem Rad nur zum Bäcker fährt, sollte bei seinem normalen Fahrrad bleiben. Viele nutzen das E-Bike aber, um damit zur Arbeit zu fahren, und legen dabei durchaus längere Strecken bis 30 Kilometer zurück.

Das Schöne ist, dass man dabei nicht so ins Schwitzen kommt, wie mit einem herkömmlichen Fahrrad, und eben deutlich schneller unterwegs ist. Übrigens: Das Dienstwagenprivileg (1-Prozent-Regel) gilt mittlerweile auch für Fahrräder. Derzeit gibt es 200.000 Diensträder in Deutschland – die meisten davon sind E-Bikes und Pedelecs.

Die wichtigsten Regeln in der Übersicht:

 

Andere Regeln für E-Bike und Co.

Wer sich nun ein E-Bike, ein Pedelec oder ein S-Pedelec anschaffen will, sollte wissen, dass für diese E-Fahrzeuge andere Regeln gelten als für Fahrräder. Beim Pedelec, einem Fahrrad mit Elektromotor, der allerdings nur das Treten unterstützt, sind weder Führerschein oder Mofaprüfbescheinigung nötig, auch ein Mindestalter oder eine Helmpflicht gibt es nicht. Allerdings wird ein Fahrradhelm empfohlen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist auf 25 Stundenkilometer plus zehn Prozent Toleranz festgelegt.

Schnelle Pedelecs (so genannte S-Pedelecs), die diese Grenzwerte überschreiten und wiederum nicht schneller als 45 Stundenkilometer sind, zählen dagegen rechtlich zu den Kraftfahrzeugen.

EGO Movement S-Pedele Black Jack: EGO Movement

 

In vielen Punkten sind Pedelecs als einziges E-Fahrzeug den normalen Fahrrädern gleichgestellt – auch bei der Promillegrenze, die liegt bei maximal 1,6 Promille. Ab diesem Wert gilt der Fahrer als „absolut fahruntauglich“.

Multiroad Carbon Raddar: Storck Bicycle GmbH

Pedelec-Fahrer dürfen auch in manchen Einbahnstraßen – wenn es ausgewiesen ist – gegen die Fahrtrichtung fahren, bei S(Speed)-Pedelecs und E-Bikes ist dies schon nicht mehr der Fall.

Pedelecfahrer müssen Radwege nutzen, dagegen sind diese für S-Pedelecs oder E-Motorroller tabu. Wenn die Radwege auch für Mofas freigegeben sind, dürfen E-Bikes, die maximal 20 Stundenkilometer fahren, diese ebenfalls nutzen.

 

Während für Pedelecs kein Mindestalter gilt, ist für S-Pedelecs, E-Bikes und E-Motorroller eines vorgeschrieben. Man muss mindestens 16 Jahre alt sein, um diese zu fahren – Ausnahme sind hier E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern.

Das liegt unter anderem daran, dass E-Bikes in drei Kategorien unterteilt sind: Wenn sie nicht schneller als 20 Stundenkilometer fahren und nicht mehr als 500 Watt Leistung haben, gelten sie als Leichtmofas. E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern werden Mofas gleichgestellt und E-Bikes mit maximal 45 Stundenkilometern gelten als Kleinkrafträder.

Egal, wie schnell die E-Bikes unterwegs sind, sie benötigen in jedem Fall eine Betriebserlaubnis. Und für S-Pedelecs, E-Bikes aller Art und Elektro-Motorroller ist jeweils ein Mofa- oder Motorradhelm nötig, alle drei Fahrzeug-Typen müssen versichert und mit einem Kennzeichen versehen sein.

Generell sollte man sich bei der Anschaffung eines Elektro-Zweirads also nicht davon verleiten lassen, dass es aussieht wie ein Fahrrad, sondern sich genau über die zusätzlichen Regeln und Pflichten kundig machen. Denn E-Bikes und S-Pedelecs fallen aufgrund ihrer Antriebe nicht mehr unter die Kategorie normale Fahrräder.

 

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