Elektromobilität macht Spaß. Neben den E-Autos gibt es schon viele weitere Fahrzeuge, die an der Steckdose aufgeladen werden. Bekannt sind E-Motorräder, E-Roller, Pedelecs (Fahrräder mit Elektroantrieb) und ähnliche Modelle. Beim Kauf ist einem völlig klar, dass sowohl die vierrädrigen E-Mobile als auch die Zweiräder mit elektrischem Antrieb eine Straßenverkehrszulassung benötigen. Damit verbunden sind dann auch das Anbringen eines Nummernschilds, das Abschließen einer Versicherung und die passende Fahrerlaubnis in der Tasche zu haben.
Doch wie steht es eigentlich um die anderen batterieangetriebenen E-Mobile? Welche Modelle gibt es, was muss man beachten, wie teuer ist der Spaß und letztlich ein wichtiger Punkt: Darf ich damit auf die Straße? Ich habe mich für Sie umgeschaut und war selber teilweise erstaunt, was meine Recherchen ergeben haben.
Das bekannteste E-Spaßmobil ist erwachsen geworden: Segway PT
Schauen wir uns die verkehrsrechtliche Geschichte des Segway an: Vor gut 14 Jahren wurde das erste Mal ein Segway vorgestellt. Bis das Spaßmobil in den Verkauf kam und bis nach Deutschland schaffte, dauerte es eine Weile. 2006 kam die zweite Generation: Die Lenkung wurde modifiziert (Lean-Steer) und eine Wegfahrsperre eingebaut. Die Segway-Fahrer hatten zu dieser Zeit entweder eine Sondergenehmigung oder fuhren (ohne) quasi illegal im Straßenverkehr.
Bis zum 25. Juli 2009 waren also nur Einzelgenehmigungen zum Fahren im Straßenverkehr für Segway-Piloten erteilt worden. Die offizielle verkehrsrechtliche Zulassung fehlte bis dahin komplett. Seit dem Stichtag im Jahre 2009 gilt die „Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr“, kurz MobHV. Es sind nur 8 Paragraphen, doch diese haben es in sich, wenn man sich einige – auf dem Markt befindliche – Elektro-Spaßmobile anschaut.
Ich habe den Segway als Ausgangspunkt für die Betrachtung weiterer Elektro-Spaßmobile genommen. Der Segway erfüllt sämtliche Erfordernisse der Zulassung und steht als „Messlatte“ zur Verfügung. Was muss bei einem Elektro-Spaßmobil vorhanden sein, damit es – ähnlich einem Segway – als „zulässig“ behandelt werden könnte? Denn viele der E-Spaßmobile sind noch lange nicht so weit, dass eindeutig festgestellt werden kann, ob es sich um ein Spielzeug oder ein Fahrzeug handelt.
Daher mein allererster Tipp: Fragen Sie beim Anbieter und/oder Hersteller, wie es mit der Straßenzulassung und Betriebserlaubnis aussieht. Nicht, dass Sie sich etwas anschaffen, dass Sie im öffentlichen Straßenverkehr fahren möchten, aber nicht dürfen. Meistens schweigen sich die Anbieterseiten über diese wichtige Voraussetzung in den Verkaufstexten aus. Das könnte daran liegen, dass man mit den Elektro-Spaßmobilen legal nur auf privatem Grund und Boden seine Freude hat. Die unbefugte Benutzung im Straßenverkehr kann nicht nur teuer werden, sondern auch mit Freiheitsstrafe enden. Das war mir bisher nicht so deutlich. Vielen von Ihnen sicherlich auch nicht, oder? Vor dem Spaß also ein paar ernste Worte.
Wichtig für die Straßenzulassung und Fahrerlaubnis vom Elektro-Spaßmobil
Was muss ein Elektro-Spaßmobil und der Fahrer besitzen, damit man es legal im Straßenverkehr fahren darf?
Der Fahrer muss die Erlaubnis haben, ein Mofa zu fahren. Das heißt für Jahrgänge, die vor dem 1. April 1965 geboren sind, dass diese einen Personalausweis mit sich führen müssen. Jahrgänge danach müssen beispielsweise eine Fahrerlaubnis für Autos besitzen (Klasse B) und dürfen ohne gesonderte Mofa-Prüfung diese Klasse fahren. Das Mindestalter für eine Mofa-Prüfbescheinigung liegt bei 15 Jahren und ist somit obligatorisch, wenn keine weitere passende Fahrerlaubnis oder Altersüberschreitung (siehe oben) vorliegt.
Drohende Strafe bei Nichtbeachtung: Das Vergehen „Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis“ wird als Straftat gemäß § 21 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gewertet, dies kann sogar Freiheitsstrafe bedeuten.
Versicherungskennzeichen: Sogenannte „Mofakennzeichen“ sind Pflicht. Darin enthalten ist (mindestens) eine Haftpflichtversicherung, die für Schadensersatzansprüche von Dritten gilt. Die Kennzeichen kosten meist unter 100 Euro pro Jahr einschließlich Pflichtversicherung.
Drohende Strafe bei Nichtbeachtung: Das Fehlen der Versicherung kann gemäß § 6 PflVG als Straftat mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder hoher Geldstrafe geahndet werden.
- Technische Ausstattung: Bremswirkung, Licht, Glocke
Fahrzeuge, die über 6 km/h fahren und am Straßenverkehr teilnehmen sollen, müssen über geeignete Beleuchtung verfügen, einen kontrollierten Bremsvorgang bis zum Stand ermöglichen. Zudem muss man andere Straßenverkehrsteilnehmer warnen können – mittels einer Hupe oder Glocke.
Empfehlenswerte Ausrüstung und Eigenschutz
Tragen Sie das, was sonst auch vorgeschrieben ist. Bei einem sehr schnellen E-Mobil sollten Sie einen Motorradhelm tragen, bei Geschwindigkeiten, die jenen eines Fahrrads ähnlich sind, einen Fahrradhelm.
Denken Sie an Schutzkleidung. Nicht nur gegen die Witterung, sondern schützen Sie Haut und Knochen auch vor möglichen Stürzen. Teils könnte man an die Ausstattung denken, die Inline-Skater tragen, gerade bei lenkerlosen Einrädern.
Sorgen Sie dafür, dass Sie für den Fall eigener Verletzungen ausreichend versichert sind. Achten Sie auf Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen. Nicht, dass Sie in eine Versicherungslücke tappen.
Was tun, wenn das Elektro-Spaßmobil keine Betriebserlaubnis hat?
Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, kann das E-Spaßmobil mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach technischer Prüfung ausstatten lassen. Exakte Kosten habe ich hierzu nicht herausgefunden, es kann aber mehrere tausend Euro kosten. Wobei ich ja finde, dass der Hersteller sich darum kümmern sollte. Also als erstes – vor dem Kauf! – dem Hersteller oder deutschem Vertriebspartner mal „etwas erzählen“. Je mehr Leute verantwortungsbewusst ihren Spaß haben wollen, desto eher wird der Hersteller sich darum kümmern, denn schließlich möchte er ja etwas verkaufen.
Günstiges Elektro-Spaßmobil Ninebot Mini Street mit Straßenzulassung
Nun zum Spaßfaktor mit ordentlicher Zulassung. Leider gibt es kein Foto, auf dem die „Straßenausrüstung“ mit vorgestellt wurde. Dazu gehören Licht vorn und hinten, Reflektoren vorn, hinten und seitlich sowie eine Klingel. Ein ordentliches Gutachten ist ebenso dabei.
Der Mini Street 320 kostet 1.499 Euro – also wesentlich günstiger im Preis als ein Segway (ab mindestens 8.000 Euro).
Der Ninebot Mini Street 320 wiegt 14,2 Kilogramm und kann bis zu 100 Kilogramm tragen. Maximal erreicht er eine Geschwindigkeit von 18 km/h und fährt bis zu 30 Kilometer weit. Weitere Informationen auf der Anbieterseite Segway (ehemals Ninebot).
Vorsichtig, es gibt auch Ausführungen ohne Straßenausrüstung und ohne Gutachten, diese sind deutlich günstiger, dürfen dann aber nicht auf der Straße verwendet werden!
Es gelten die Regeln von oben: Fahrerlaubnis und Versicherungskennzeichen für den Einsatz im Straßenverkehr.
Ryno Rider – noch nicht in Europa verfügbar
Das sieht nach Onewheel-Technologie mit Scooter-Gefühl aus. Das Video zeigt, wie man sich das Fahren mit Ryno vorstellen kann. Was ich bisher beurteilen kann, könnte dieses Elektro-Spaßmobil eine Zulassung bekommen. Und auffallen wird man damit auf jeden Fall, weil sich jeder fragt, wo denn das Vorderrad hingekommen ist. Weitere Info gibt es auf der amerikanischen Hersteller-Seite, leider weiß man nicht, ob und wann das Gefährt zu uns kommen könnte.
Nicht erlaubt im Straßenverkehr sind folgende Elektro-Spaßmobile
Ninebot One
Ein sogenanntes Solowheel oder elektrisches Einrad. Man steht auf den einklappbaren Fußrasten und steuert mit Gewichtsverlagerung. Die meisten Modelle wiegen mindestens 10 bis zu 14 Kilogramm. Sie fahren 18 – 24 km/h und haben 30 – 40 Kilometer Reichweite – je nach Modell und Akku. Ab circa 900 Euro Listenpreis als Einsteigermodell.
Bislang darf das elektrische Einrad auf Privatgelände, in Bereichen von Häfen, Flughäfen und auf Messegeländen gefahren werden. Es wird im Laufe des Jahres 2016 eine Zulassung für öffentliche Verkehrswege erwartet. Vermutlich wird es dann wie ein Fahrrad eingestuft werden. Inwieweit man dann eine Haftpflichtversicherung benötigen wird, ist fraglich. Jedoch würde ich diese auf jeden Fall empfehlen.
Hoverboard PRO VISION Groove 7000
Hoverboards sind zwischenzeitlich in Verruf gekommen. Allerdings nur Plagiate mit Billig-Akkus. Die Hersteller, die auf Qualität und Sicherheit achten, sind meistens etwas teurer. Ab 300 Euro muss man in die Hand nehmen, der Horizont nach oben geht bis zu 1.000 Euro oder mehr. Kaufen Sie nicht in China-Shops, denn da kommt noch Zoll oben drauf und eine Reklamation ist fast unmöglich.
Man fährt circa 12 km/h Spitze und kann Distanzen von 15 – 25 Kilometern „hovern“. Das Board selber wiegt oft um die 10 Kilogramm und hält – je nach Modell – bis zu 130 Kilogramm Belastung aus.
Zusatzinfo zu elektrischen „Spielgeräten“ im Straßenverkehr:
Zurzeit hörte ich von Bußgeldern im Rahmen von 15-80 Euro als Ordnungswidrigkeit, wenn man damit auf der Straße fahrend „erwischt“ wird. Weiterhin werden Elektro-Spaßmobile von vielen Fluggesellschaften nicht mehr als Sonder- oder Sperrgepäck und ebenfalls nicht als Handgepäck akzeptiert. Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt, was erlaubt ist!
Hoffen wir für alle Verkehrsteilnehmer, egal ob mit oder ohne Elektro-Spaßmobil, dass die Straßenverkehrsordnung sich auf die neuen Fortbewegungsmittel einstellt und Regeln erstellt, an die man sich halten kann. Und nun viel Spaß beim Hovern, Wheelen, Sliden und elektrisierenden Pirouetten. Aber immer an die Sicherheit denken, dann macht es doppelt so viel Laune!
Dieser Text beinhaltet keine Rechtsberatung und wurde nach bestem Wissen erstellt. Für die Angaben (technisch und rechtlich) wird keine Gewähr übernommen.
Bildrechte: Mofakennzeichen,Thorsten Schmidt, CC BY-SA 3.0
Produktfotos: Pressefotos der KSR Group mit ihren jeweiligen Produktlinien

Nicole Y. Jodeleit ist Gastautorin im Energiedienst-Blog. Sie ist Freiberuflerin (Beratung und Kommunikation) sowie Bloggerin auf https://Auto-Diva.de, sie fährt am liebsten E-Auto und interessiert sich für technische Innovationen und Zukunftstechnologien.
Hallo,
gibt es zu diesem Thema schon etwas Neues? Gefunden habe ich bei meiner Suche nur deinen Artikel im Blog, nicht jedoch ein Ergebnis ob der Ninebot One zugelassen wird oder nicht.
“ Es wird im Laufe des Jahres 2016 eine Zulassung für öffentliche Verkehrswege erwartet.“
Viele Grüße
Daniel
Hallo, das würde mich auch interessieren. Leider ist es auch nach intensiver Google-Recherche nicht möglich, etwas zum Stand der „Straßenzulassung“ herauszufinden.
Gruß
Marco
Hallo Daniel,
woher die Aussage „im Laufe des Jahres 2016“ kommt, können wir leider nicht sagen, von KSR sicher nicht. Es gibt eine Arbeitsgruppe in der EU, der zahlreiche Branchenvertreter (u.a. auch VW und Toyota/Lexus, die planen, ihre E-Autos mit leichten E-Fahrzeugen für die „letzte Meile“ auszustatten) angehören und die eine gesetzliche Änderung anstreben. Bis wann die Vorschläge fertig sind und welche Vorschläge Rat und Parlament auch annehmen und umsetzen werden steht natürlich „in den Sternen“.
Hauptproblem bei den „Einrädern“ ist, dass es nicht möglich ist, akustische Warneinrichtungen (Klingel, Hupe) fix und für den Fahrer jederzeit erreichbar auf dem Fahrzeug zu montieren.
So ist leider der derzeitige Stand.
Liebe Grüße,
Stephan
Marketing & PR
KSR Group (Importeur Ninebot by Segway)
Hallo,
leider sind ein paar wichtige Informationen nicht bzw nicht ganz richtig aufgeführt.
Zum einen gilt das Mofa-Privileg (Das heißt für Jahrgänge, die vor dem 1. April 1965 geboren sind, dass diese einen Personalausweis mit sich führen müssen. Jahrgänge danach müssen beispielsweise eine Fahrerlaubnis für Autos besitzen (Klasse B) und dürfen ohne gesonderte Mofa-Prüfung diese Klasse fahren.) nur für einsitzige und einspurige Fahrzeuge, also keinesfalls für einen Segway, Ninebot bzw. ein Hoverboard. Bei diesen Fahrzeugen ist IMMER ein Führerschein vorgeschrieben, wie übrigens bei jedem motorisch angetriebenen Fahrzeug das bauartbedingt schneller als 6 Km/h fahren kann (hier gilt eine temporäre Drosselung nicht)
Diese Fahrzeuge benötigen immer eine Betriebserlaubnis. Diese erlangt man durch ein TÜV-Gutachten. Der TÜV prüft hierzu die STVZO Konformität. Außerdem ist immer eine Haftpflichtversicherung nötig (zu erkennen an dem Versicherungskennzeichen). Ein Hoverboard im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren bedeutet also für unter 15 Jährige,
Fahren OHNE Führerschein,
ohne Versicherung,
ohne Betriebserlaubnis,
mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Beste Grüße
Reinhard
Ich hatte e Einrad ( inmotion3) gehabt. Das ich nicht wusste , dass es keine Strassenzulassung hat.
Ich bekam eine Straftat Paragraph 6 mit 300€ .
Gibt es dazu mittlerweile etwas Neues?
Im Rest der Welt ist das offenbar kein großes Problem, nur unsere regulierungswütige Politik (Deutsch wie Europäisch) scheint mal wieder aus einer Mücke einen Elefanten zu machen.
Beste Grüße
David