Abbildung: Heizen kostet mitunter viel Holz…

Von Waschmaschinen und Kühlschränken kennen wir alle das Energielabel und achten auch auf die Energieeffizienzklasse beim Neukauf. Mehr als die Hälfte aller Verbraucherinnen und Verbraucher (57 Prozent) achtet beim Kauf von Haushaltsgeräten auf das Energielabel mit den Effizienzklassen A+++ bis G, wie eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ermittelt hat.

Ab dem 26. September 2015 gilt die Pflicht zur Kennzeichnung mit dem Energielabel nun auch für neue Heizungen. Das Energielabel für Heizungen ist an das bekannte Design von elektrischen Haushaltsgeräten angelehnt. Bei Raumheizungen sind die Effizienzklassen A++ bis G (A+++ wird erst ab 26.09.2019 offiziell eingeführt) und bei Warmwasserbereitern die Klassen A bis G vorgesehen.

Welche Geräte unterliegen der Pflicht zum Energielabel ab 26.09.2015?

  • Heizungsgeräte
    • als Heizkessel mit Gas, Heizöl oder Strom mit einer Leistung bis 70 kW
    • mit Kraft-Wärme-Kopplung (z.B. als Blockheizkraftwerk oder Brennstoffzelle) mit thermischer Leistung bis 70 kW (elektrisch bis 50 kW)
    • als Wärmepumpe bis 70 kW Leistung
  • Warmwasserbereiter
    • mit Gas oder Strom als Wärmequelle bis zu 70 kW Leistung
    • mit thermischer Solarenergie
    • mit Wärmepumpe
  • Warmwasserspeicher bis 500 Liter Volumen

Nicht betroffen sind also Heizkessel mit Biomasse, wie Holzpellets oder Holzhackschnitzel.

Heizungen mit verschiedenen Komponenten erhalten ein Verbundlabel

Energielabel - Verbundlabel

Das Verbundlabel enthält Angaben für alle Bestandteile der Heizungsanlage. (Abbildung: VDZ e.V.)

Hinzu kommen Heizungssysteme, die aus mehreren Komponenten bestehen, z.B. Heizkessel mit thermischer Solaranlage für die Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung. Diese erhalten ein Verbundlabel mit der Angabe der einzelnen Bestandteile. Die Verbundlabel werden vom Hersteller geliefert, wenn alle Teile vom gleichen Hersteller kommen. Besteht das Heizungssystem aus Teilen unterschiedlicher Hersteller, dann wird das Verbundlabel vom Fachhandwerker oder vom Großhandel erstellt.

Das Verbundlabel enthält die ursprüngliche Effizienzklasse des Heizkessels, Warmwasserbereiters oder der Kombiheizung, die weiteren Komponenten (thermische Solaranlage, Warmwasserspeicher,Temperaturregler, Zusatzheizung) und die Energieeffizienzklasse (A+++ bis G) für die komplette Heizungsanlage.

Energielabel soll Effizienz der Heizung deutlich kennzeichnen

Sind das zu viele Informationen? Der Kauf einer neuen Heizung ist ja schon sehr komplex. Neben den Investitionskosten fallen laufende Kosten für die Energieträger an. Wie sich diese entwickeln werden, ist schwer vorherzusagen. Das Energielabel kann nichts aussagen zu den Kosten, es wird aber zu einer Kaufentscheidung beitragen können, die sich an der Effizienz der Heizung orientiert.

Ab dem Stichtag muss das Energielabel, bzw. die Energieeffizienzklasse

  • in Verkaufsräumen gut sichtbar an Heizgeräten angebracht sein.
  • in der Werbung, die sich auf konkrete Produkte oder Produktpakete bezieht, genannt werden.
  • in technischen Unterlagen für bestimmte Heizgeräte genannt werden.

Wer sich heute bereits für den Kauf einer neuen Heizung interessiert, muss nicht bis Ende September warten. Erst ab dann muss ja auf allen Geräten das Label angebracht werden. Die meisten Hersteller haben für ihre Geräte jedoch bereits Energielabel erstellt. Es lohnt sich also, mal nachzufragen, welche Energieeffizienzklasse die gewünschte Heizung erhalten wird. Auch bei Verbundanlagen kann der Handwerker bereits ein Energielabel erstellen.

Effizienz- und Emissions-Anforderungen an Heizgeräte

Alle Geräte, die oben genannt wurden und der Pflicht zum Energielabel unterliegen, müssen ab dem gleichen Stichtag, den 26.09.2015, die Ökodesign-Anforderungen an die Mindesteffizienz und Mindestemissionsstandards einhalten. Der Unterschied zur obigen Liste ist jedoch die Obergrenze von 400 kW statt 70 kW für Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter, sowie 2000 Liter für Warmwasserspeicher. Mit dem CE-Zeichen erklären die Hersteller, dass bei dem Produkt die Ökodesign-Anforderungen eingehalten werden.

Die Anforderungen betreffen die Energieeffizienz der Raumheizung (jahreszeitabhängig) und den Vollzeit-Teillastwirkungsgrad bei Heizgeräten. Ebenfalls berücksichtigt wird die Energieeffizienz bei Warmwasserbereitungs- bei Kombiheizgeräten. Des Weiteren werden die Warmhalteverluste von Warmwasserspeichern geregelt sowie der maximale Schallleistungspegel von Wärmepumpen und der Ausstoß von Stickoxiden bei den Brennstoffen Gas und Öl.

Fazit: Mit dem Energielabel für Heizungen wird die Entscheidung transparenter

Bisher war der Kauf einer neuen Heizung für den Verbraucher eine schwierige Angelegenheit. Ohne Fachkenntnisse musste man sich auf die Angaben des Handwerkers oder des Fachplaners verlassen, warum diese oder jede Heizung besser ist. Mit dem Energielabel wird die Entscheidung für eine Heizung transparenter. Effizientere Heizungen und Systeme mit erneuerbaren Energien haben einen sichtbaren Vorteil mit der besseren Energieeffizienzklasse.

Dennoch – da individuelle Faktoren eine große Rolle bei der Auswahl der richtigen Heizung eine große Rolle spielen – sollte man auch künftig nicht auf den Rat des Fachmanns verzichten.

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