Abbildung: Heizen kostet mitunter viel Holz…
Von Waschmaschinen und Kühlschränken kennen wir alle das Energielabel und achten auch auf die Energieeffizienzklasse beim Neukauf. Mehr als die Hälfte aller Verbraucherinnen und Verbraucher (57 Prozent) achtet beim Kauf von Haushaltsgeräten auf das Energielabel mit den Effizienzklassen A+++ bis G, wie eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ermittelt hat.
Ab dem 26. September 2015 gilt die Pflicht zur Kennzeichnung mit dem Energielabel nun auch für neue Heizungen. Das Energielabel für Heizungen ist an das bekannte Design von elektrischen Haushaltsgeräten angelehnt. Bei Raumheizungen sind die Effizienzklassen A++ bis G (A+++ wird erst ab 26.09.2019 offiziell eingeführt) und bei Warmwasserbereitern die Klassen A bis G vorgesehen.
Welche Geräte unterliegen der Pflicht zum Energielabel ab 26.09.2015?
- Heizungsgeräte
- als Heizkessel mit Gas, Heizöl oder Strom mit einer Leistung bis 70 kW
- mit Kraft-Wärme-Kopplung (z.B. als Blockheizkraftwerk oder Brennstoffzelle) mit thermischer Leistung bis 70 kW (elektrisch bis 50 kW)
- als Wärmepumpe bis 70 kW Leistung
- Warmwasserbereiter
- mit Gas oder Strom als Wärmequelle bis zu 70 kW Leistung
- mit thermischer Solarenergie
- mit Wärmepumpe
- Warmwasserspeicher bis 500 Liter Volumen
Nicht betroffen sind also Heizkessel mit Biomasse, wie Holzpellets oder Holzhackschnitzel.
Heizungen mit verschiedenen Komponenten erhalten ein Verbundlabel

Das Verbundlabel enthält Angaben für alle Bestandteile der Heizungsanlage. (Abbildung: VDZ e.V.)
Hinzu kommen Heizungssysteme, die aus mehreren Komponenten bestehen, z.B. Heizkessel mit thermischer Solaranlage für die Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung. Diese erhalten ein Verbundlabel mit der Angabe der einzelnen Bestandteile. Die Verbundlabel werden vom Hersteller geliefert, wenn alle Teile vom gleichen Hersteller kommen. Besteht das Heizungssystem aus Teilen unterschiedlicher Hersteller, dann wird das Verbundlabel vom Fachhandwerker oder vom Großhandel erstellt.
Das Verbundlabel enthält die ursprüngliche Effizienzklasse des Heizkessels, Warmwasserbereiters oder der Kombiheizung, die weiteren Komponenten (thermische Solaranlage, Warmwasserspeicher,Temperaturregler, Zusatzheizung) und die Energieeffizienzklasse (A+++ bis G) für die komplette Heizungsanlage.
Energielabel soll Effizienz der Heizung deutlich kennzeichnen
Sind das zu viele Informationen? Der Kauf einer neuen Heizung ist ja schon sehr komplex. Neben den Investitionskosten fallen laufende Kosten für die Energieträger an. Wie sich diese entwickeln werden, ist schwer vorherzusagen. Das Energielabel kann nichts aussagen zu den Kosten, es wird aber zu einer Kaufentscheidung beitragen können, die sich an der Effizienz der Heizung orientiert.
Ab dem Stichtag muss das Energielabel, bzw. die Energieeffizienzklasse
- in Verkaufsräumen gut sichtbar an Heizgeräten angebracht sein.
- in der Werbung, die sich auf konkrete Produkte oder Produktpakete bezieht, genannt werden.
- in technischen Unterlagen für bestimmte Heizgeräte genannt werden.
Wer sich heute bereits für den Kauf einer neuen Heizung interessiert, muss nicht bis Ende September warten. Erst ab dann muss ja auf allen Geräten das Label angebracht werden. Die meisten Hersteller haben für ihre Geräte jedoch bereits Energielabel erstellt. Es lohnt sich also, mal nachzufragen, welche Energieeffizienzklasse die gewünschte Heizung erhalten wird. Auch bei Verbundanlagen kann der Handwerker bereits ein Energielabel erstellen.
Effizienz- und Emissions-Anforderungen an Heizgeräte
Alle Geräte, die oben genannt wurden und der Pflicht zum Energielabel unterliegen, müssen ab dem gleichen Stichtag, den 26.09.2015, die Ökodesign-Anforderungen an die Mindesteffizienz und Mindestemissionsstandards einhalten. Der Unterschied zur obigen Liste ist jedoch die Obergrenze von 400 kW statt 70 kW für Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter, sowie 2000 Liter für Warmwasserspeicher. Mit dem CE-Zeichen erklären die Hersteller, dass bei dem Produkt die Ökodesign-Anforderungen eingehalten werden.
Die Anforderungen betreffen die Energieeffizienz der Raumheizung (jahreszeitabhängig) und den Vollzeit-Teillastwirkungsgrad bei Heizgeräten. Ebenfalls berücksichtigt wird die Energieeffizienz bei Warmwasserbereitungs- bei Kombiheizgeräten. Des Weiteren werden die Warmhalteverluste von Warmwasserspeichern geregelt sowie der maximale Schallleistungspegel von Wärmepumpen und der Ausstoß von Stickoxiden bei den Brennstoffen Gas und Öl.
Fazit: Mit dem Energielabel für Heizungen wird die Entscheidung transparenter
Bisher war der Kauf einer neuen Heizung für den Verbraucher eine schwierige Angelegenheit. Ohne Fachkenntnisse musste man sich auf die Angaben des Handwerkers oder des Fachplaners verlassen, warum diese oder jede Heizung besser ist. Mit dem Energielabel wird die Entscheidung für eine Heizung transparenter. Effizientere Heizungen und Systeme mit erneuerbaren Energien haben einen sichtbaren Vorteil mit der besseren Energieeffizienzklasse.
Dennoch – da individuelle Faktoren eine große Rolle bei der Auswahl der richtigen Heizung eine große Rolle spielen – sollte man auch künftig nicht auf den Rat des Fachmanns verzichten.

Andreas Kühl betreibt seit 2000 die Website http://www.energynet.de, seit dem Herbst 2006 als Blog. Der Diplom-Ingenieur (FH) für Bauphysik hat zuvor eine Ausbildung zum Elektromechaniker absolviert.
Ich bin am überlegen ob ich von einer Ölheizung auf eine Gasheizung mit Solaranlage umsteige. Sollte ich daher noch warten bis die Umstellung kommt? Eine Wärmepumpe soll auch zum Einsatz kommen. Kann man denn dann auch wirklich einen Unterschied an den Heizsysteme anhand des Labels erkennen? Ich stimme bei dem Punkt über die Kaufentscheidung 100% zu. Ist ja jetzt schon so wie bei den Kühlschränken etc. Ich denke ich werde mit meiner Heizungssanierung noch warten oder? Bin mir unsicher.
Mit dem Stichtag 26.09. wird sich nicht viel ändern, die meisten Hersteller haben die Energielabel heute schon und auch Handwerker sind bereits darauf vorbereitet. Ab dem Tag sind sie jedoch dazu verpflichtet das Energielabel anzugeben.Daher glaube ich nicht, dass es Sinn macht zu warten auf diesen Tag – man kann heute bereits nach dem Label fragen. Die Entscheidung für ein neues Heizungssystem kann man jedoch nicht nur von dem Label abhängig machen, auch örtliche Gegebenheiten und die eigenen Möglichkeiten müssen berücksichtigt werden.
Toller fundierter Beitrag. Danke dafür! Werde ich direkt mal als Inspiration für meinen nächsten Blogbeitrag aufnehmen, wenn das in Ordnung ist.
der Staat braucht mal wieder Steuern
Kommt von der EU das label . Auto Maut , Flüchtlinge u Griechenand kriegen sie
nicht geregelt aber Heizungen Pflicht Sanierung . Traurig aber leider wahr . Wer braucht diese EU eigentlich noch .
Zählt das auch für Heizstrahler? Weil wir uns vor kurzem einen Terrassenstrahler gekauft haben und ich da nicht drauf geachtet habe.
Vielen Dank für den Beitrag zum Energielabel für neue Heizungen. Mein Onkel benötigt die Hilfe vom Biomasseinstallateur, da sein Biomassekessel defekt ist. Gut zu wissen, dass Heizkessel mit Biomasse von der Pflicht eines Energielabels ausgenommen sind.
Ich heize momentan mit Heizöl und informiere mich gerade über die Effizienz einer solchen Heizung. Interessant war herauszufinden, dass Heizungen mittlerweile mit einem Energielabel versehen werden, um dem Verbraucher deutlicher zu machen, in welcher Energieklasse man sich befindet. Solange ich noch mit Öl heize, hoffe ich, dass ich ein gutes Angebot finden werde, mein Heizöl bestellen zu können.