Das Licht der klassischen Glühbirne, die einst mit ihrem Wolframdraht für sprichwörtliche Erleuchtung sorgte, ist schon vor sechs Jahren endgültig erloschen. Jetzt wird wieder ein beliebtes Leuchtmittel nach und nach aus den Regalen verschwinden: die Halogenleuchte. Seit 1. September dürfen die meisten Typen nicht mehr produziert werden. Restbestände der künftig verbotenen Leuchtmittel darf der Fachhandel noch verkaufen. Wir erklären, was das für Verbraucher bedeutet und warum LED-Leuchtmittel die energiesparende Alternative sind.

 

Was steckt hinter dem Aus für die Halogenleuchte?

Das Verbot dieses überaus beliebten Leuchtmittels ist vielen nicht bekannt. Mehr als jeder zweite Deutsche hat vom „Halogenlampenverbot“ noch nie etwas gehört – und das obwohl die meisten Haushalte davon betroffen sein dürften. Das Halogen-Verbot geht auf die letzte Stufe der EU-Lampenverordnung zurück. Diese ist zum 1. September in Kraft getreten. „Stromfressern“ wird dabei der Kampf angesagt: Insgesamt, so ist der Plan, will die EU bis zum Jahr 2020 europaweit 39 Terawattstunden Strom einsparen. Deshalb dürfen die meisten Halogenleuchten nun in der EU nicht mehr produziert werden.

 

Was ist überhaupt Inhalt der Verordnung?

Die so genannte „Öko-Design-Richtlinie“ der EU regelt die Anforderungen an die Energieeffizienz von Produkten. Deshalb kommen vor allem jene Produkte vom Markt, die sehr viel Strom benötigen und damit besonders schlecht für die Umwelt sind. Auf dem Prüfstein stehen nicht nur Leuchtmittel allein, sondern generell Produkte, die Einfluss auf den Energieverbrauch nehmen, also beispielsweise auch Duschköpfe oder Fenster. Für Leuchtmittel gibt es zwischenzeitlich strikte Verbrauchsregeln – und unter dem Strich hängt ihr Verbleib am Markt von einem möglichst geringen Stromverbrauch ab.

 

Aus welchen Gründen sind gerade Halogenleuchten auf den Index geraten?

Viele Jahre lang galt die Glühlampe als „das“ Leuchtmittel schlechthin. Doch das Licht, das sie spendete, war im Vergleich zum Energieaufwand zu gering: Lediglich fünf Prozent der aufgenommenen Energie wurden in Licht gewandelt. Als die Glühbirnen verboten wurden, erlebten die Halogenleuchtmittel einen großen Aufschwung, zumal sie rund 30 Prozent weniger Energie verbrauchten als die klassischen Birnen. Doch mittlerweile gibt es mit den LED-Lampen noch weitaus sparsamere Alternativen.

Vergleich Halgenleuchte LED

Halogenleuchten (links) haben einen höheren Stromverbrauch und eine geringere Lebensdauer als LEDs.

 

Welche Leuchtmittel müssen also konkret aus den Regalen?

Einfach gesagt: fast alle Hochvolt-Halogenlampen. Grundsätzlich darf kein Leuchtmittel mit ungebündeltem Licht schlechter sein als die Energieeffizienzklasse B. Betroffen vom neuen Verbot sind vor allem Halogenleuchten, die die klassische Form einer Glühbirne und eine E27-Fassung besitzen. Künftig ebenfalls verboten: Leuchtmittel mit dem schlanken E14-Gewinde. Bereits seit 2016 sind die kleinen Halogen-Reflektorleuchten mit zweifüßigen GU10-Stecksockel und dem Bajonettverschluss auf dem Index.

 

Gibt es Ausnahmeregelungen?

Ja, die Sache ist hier selbst für Fachleute ziemlich knifflig. Denn es sind bislang längst nicht alle Halogenlampen verboten. Es gibt diverse Ausnahmen, über die der Fachhandel gern Auskunft gibt. Zugelassen sind beispielsweise weiterhin Halogenstäbe mit R7s-Stecksockel, wie sie beispielsweise für Deckenfluter benötigt werden. Ausnahmen gibt es zudem für Niedervolt-Installationen mit vorgeschaltetem Trafo. Restbestände aller künftig verbotenen Leuchtmittel dürfen aktuell noch verkauft werden. Deshalb geht die Fachwelt davon aus, dass viele Verbraucher wirklich erst mit zeitlichem Abstand von dem Verbot erfahren – nämlich dann, wenn die Restbestände leer sind.

Bei den Halogenleuchten müssen allmählich weichen: Leuchten in Form einer klassischen Glühbirne, die mit schmalem Gewinde und die mit Stecker. Bleiben dürfen z. B. Halogenstäbe.

 

Welche Alternativen gibt es?

Nach dem Halogenverbot schlägt die Stunde der LED-Leuchtmittel. Für viele Haushalte und Lampen, darin sind sich Fachleute und Verbraucherzentralen einig, gibt es beim Kauf von Leuchtmitteln keine Alternative zu LED. Viele Verbraucher haben ihre Beleuchtung schon längst auf LED umgestellt. An diesen führt in Sachen Energieeffizienz schließlich kein Weg mehr vorbei. Warum? Was ihre Energiebilanz angeht, punkten LEDs mit positiver Knausrigkeit. Sie brauchen deutlich weniger Strom als andere Leuchtmittel – bis zu 90 Prozent Einsparung sprechen eine deutliche Sprache. Das schont Umwelt und Geldbeutel gleichermaßen. Außerdem punkten LEDs im Betrieb durch ihre geringfügige Hitzeentwicklung.

 

Haben LED-Leuchtmittel auch Nachteile?

Bei manchen dimmbaren Lampen und Leuchten, so schätzen Fachleute, wird es Probleme geben, weil sich nicht alle Halogenleuchtmittel problemlos durch LED-Pendants ersetzen lassen. Der Grund dafür: Viele Dimmer sind für den Betrieb mit LED nicht zugelassen. Als problematisch erweisen können sich auch Stehleuchten mit eingebautem Trafo. Moniert wird zudem gern, dass das LED-Licht, vor allem Leuchtmittel der ersten Generation, zu „kalt“ sei. LED-Licht wartet mit einem hohen Blaulichtanteil auf – genauso wie das Licht von Computerbildschirm, Smartphones oder Tablets. Das „Blaulicht“ indes, so kritisiert die Wissenschaft, steht im Verdacht, Sehschäden auszulösen, weil es die Hornhaut ungehindert passieren und damit die Netzhaut schädigen könne. Darauf haben die Hersteller jedoch bereits reagiert. Sie empfinden bei den LEDs das warme Licht der klassischen Glühlampen nach, indem das blaue Licht herausgefiltert wird. Durch wird das LED-Licht wärmer. Gekennzeichnet sind diese LED-Leuchtmittel als „retro“ oder „vintage“.

LEDs sorgen für stimmungsvolle Beleuchtung und schonen dabei Geld und Umwelt.

 

Was muss man beim Ersetzen der Halogenleuchten sonst noch beachten?

Früher bot die Wattzahl der Leuchtmittel dem Verbraucher Orientierung. LEDs werden jedoch in der Maßeinheit „Lumen“ (abgekürzt: lm) ausgezeichnet. Faustformel für den Kauf: Wer eine klassische 60-Watt-Glühlampe durch LEDs ersetzen will, wählt 800 Lumen. Wer zudem auf eine „warme“ Lichtfarbe großen Wert legt, muss zudem auf die so genannte „Farbtemperatur“ achten. Diese wird in der Einheit „Kelvin“ (abgekürzt: K) ausgewiesen. Warmweißes Licht besitzt 2700 bis 3000 Kelvin, fürs Büro oder eine Werkstatt eignen sich 6500 bis 8000 Kelvin. Bei Fragen rund um die richtigen Leuchtmittel hilft der Fachhandel gerne weiter.

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