Abbildung: Naturenergie-Wallbox von Energiedienst

Elektromobilität soll ein wesentlicher Bestandteil der Mobilität werden, das ist der feste Wille der Politik. Schließlich schreibt das Pariser Klimaschutzabkommen unter anderem die Dekarbonisierung der Mobilität vor. Auf dieses Ziel hat sich die Weltgemeinschaft verpflichtet. Der Deutsche Bundestag hat das Abkommen mit großer Mehrheit ratifiziert – es gilt also. Nun muss das mit Leben erfüllt werden.

Die Chancen dafür stehen gut: In der Öffentlichkeit hat sich mit dem Dieselskandal der Wind gedreht. Zwar gibt es immer noch viel Skepsis gegenüber der Elektromobilität. Insbesondere die Reichweite der Fahrzeuge erscheint vielen unzureichend. Aber mit jedem weiteren Tag Feinstaubalarm steigt die Bereitschaft, sich konkret Gedanken über Alternativen zum Verbrenner zu machen.

Eine attraktive Kaufprämie, der Umweltbonus, wird bisher nur mäßig in Anspruch genommen. Doch die deutsche Automobilbranche scheint den Weckruf gehört zu haben. Sie investiert massiv in den Aufbau der Produktion von E-Autos und hat viele neue Modelle angekündigt.

Der konkrete Zugang zu Lademöglichkeiten gehört bei der Planung einer solchen Anschaffung für den Endverbraucher allerdings unabdingbar dazu.

Wo kann ich laden?
Wie kann ich laden?
Was kostet mich das?

Diese Fragen stehen für jeden im Raum, der ein Elektroauto kauft. Je nach Lebensumstand kommt man zu ganz unterschiedlichen Antworten.

Zuwachs bei der öffentlichen Ladeinfrastruktur

In Deutschland gilt die öffentliche Ladeinfrastruktur als unzureichend. Die Bundesregierung hat darauf reagiert. 300 Millionen Euro werden in den nächsten Jahren als Zuschüsse in den Aufbau von Ladesäulen gesteckt.

Es geht auch voran. So hat die EnBW, einer der größten Betreiber öffentlicher Ladeinfrastruktur in Deutschland, zuletzt angekündigt, in Kooperation mit Tank & Rast auf Raststätten der südwestdeutschen Autobahnen insgesamt 66 Schnellladestationen aufzustellen. IKEA hat diese Woche die Ausrüstung aller Möbelhäuser mit Ladestationen gestartet. Kunden können dort während des Einkaufs kostenlos laden. Weitere Unternehmen werden derartige Angebote einrichten: Hotels, Parkhäuser, Einkaufscenter und so weiter. Offenbar scheint sich also das Problem der öffentlichen Ladeinfrastruktur in den nächsten Jahren erheblich zu entspannen.

Auch Energiedienst baut das Netz öffentlicher Ladestationen kontinuierlich aus (Übersicht). Und auch die Naturenergie-Wallbox für zuhause können Nutzer entweder exklusiv für sich allein nutzen oder als Teil der Community gleichzeitig als öffentlichen Ladepunkt anderen Elektromobilisten anbieten. Der Energieversorger hat zudem auch eine Ladestrom-Flatrate und ein Elektrofahrzeug zum Kauf oder zur Miete im Angebot.

Privat laden ist billiger

Trotzdem: Wer sich ein Elektroauto anschafft, sollte sich über die Einrichtung einer eigenen Lademöglichkeit Gedanken machen. Denn, man muss es so sagen: Wo das öffentliche Laden nicht kostenlos ist (beim Tesla Supercharger zukünftig nur noch für die Alt-Kunden, IKEA, ALDI etc.), dort ist es relativ teuer. Relativ bedeutet hier: Im Vergleich zum normalen Haushaltstarif kann der Strom schon mal ein Vielfaches kosten, insbesondere dann, wenn das Fahrzeug nur langsam aufgeladen werden kann. Denn an den Ladestationen wird aktuell zumeist ausschließlich die Zeit berechnet, wie lange man an der Station steht und lädt. Der Preis ist also völlig unabhängig von der geladenen Strommenge.

Das bedeutet: Wer wirklich die langfristigen Kostenvorteile der Elektromobilität nutzen will, kommt um eine private Lademöglichkeit nicht herum. Auch der Gesetzgeber sieht hier Notwendigkeiten und hat bereits gehandelt. Im Rahmen des aktuellen Förderungspakets für die Elektromobilität sind zwei Gesetzesänderungen vorgesehen, die genau auf diesen Punkt abzielen.

Laden am Arbeitsplatz nun steuerfrei

Viele Unternehmen sind durchaus bereit, ihren Mitarbeitern eine Möglichkeit zum Laden auf den ja oft vorhandenen unternehmenseigenen Parkplätzen einzuräumen. Finanziert werden könnten diese Ladepunkte übrigens mit günstigen Krediten der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Ein Hindernis bei der Akzeptanz des Ladens am Arbeitsplatz war bisher steuerrechtlicher Natur: Die Beschäftigten mussten die geladenen Kilowattstunden als Einnahme in der Steuererklärung deklarieren. Das hat der Gesetzgeber nun geändert. Im Einkommenssteuergesetz wurde der Paragraph 3, der die steuerfreien Leistungen aufzählt, um den Abschnitt 46 ergänzt, in dem es nun heißen wird:

„Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers und für die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.“

Interessant an der Regelung ist natürlich, dass nicht nur die Nutzung der Ladestation im Betrieb steuerbefreit wird, sondern auch im privaten Umfeld. Mitarbeiter, denen die Unternehmen elektrische Dienstwagen zur Verfügung stellen sowie eine private Lademöglichkeit zuhause hinstellen, müssen das Aufladen nun nicht mehr als geldwerten Vorteil versteuern. Damit will der Staat gezielt technische Innovation fördern und den Umbau der Pkw-Flotten beschleunigen, denn der Anteil der gewerblichen Fahrzeuge an den Neuzulassungen ist mit fast zwei Dritteln erheblich.

Die private Ladestation

Der Wunsch nach einer eigenen Ladestation treibt viele um, aber man kann sich natürlich die Frage stellen, ob man überhaupt eine braucht.

Das Aufladen zuhause an der 220-Volt-Schuko-Steckdose dauert leider die ganze Nacht - und länger

Auch an einer normalen Steckdose lässt sich ein E-Auto aufladen

Gehen wir einmal von dem klassischen Szenario eines Einfamilienhauses mit Garage aus. Dort liegt ja oft bereits ein ganz normaler Stromanschluss in Form einer Schukosteckdose. Zwar liefert ein derartiger Anschluss nur maximal 2,3 Kilowatt pro Stunde, aber die meisten Fahrzeug-Akkus haben ja auch nur eine Kapazität von 25 – 40 kWh. Von abends 20 Uhr bis morgens 8 sind es aber 12 Stunden, das heißt über 27 kWh könnten geladen werden. Da diese Fahrzeuge etwa 15 – 20 kWh auf 100 Kilometer verbrauchen, kommt man damit also etwa 135 – 180 Kilometer weit.

Aber dazu ein Tipp: Eigentlich ist die Steckdose nebst Zuleitung nicht für eine Belastung am Anschlag über eine lange Zeit gedacht. Die Bauteile können sich deutlich erwärmen. Eine alte oder schwache Installation kann da Probleme bekommen. Deshalb beim Laden darauf achten. Oder lieber gleich eine Wallbox installieren. Die ist für eine Dauerbelastung ausgelegt und das Laden geht auch noch schneller.

Wer ein größeres Fahrzeug besitzt und oft viele Kilometer bewältigen muss, der schafft sich eh eine so genannte Wallbox an, wie die Ladestationen für den Privatgebrauch genannt werden. Die liefern dann eine Leistung, je nach Typ, zwischen 7 und 22 kW, somit bis zu 10-mal soviel wie die Schukosteckdose. Zusätzlich bietet eine solche Ladestation, die man sich entweder an die Hauswand hängt oder mit einer Stele als Stand-alone-Lösung in den Carport stellt, natürlich mehr Komfort und erhöhte Sicherheit. Kostenpunkt in Abhängigkeit von den äußeren Bedingungen und den technischen Anforderungen: 800 bis 2.500 Euro inklusive Installation. Bei Energiedienst gibt es da sogar Kombi-Angebote für Wallbox, Strom dazu und Nutzung der Stromtankstellen im Netzgebiet.

Hürden im WEG-Gesetz werden beseitigt

Sich eine solche Wallbox anzuschaffen, ist also für Hausbesitzer kein wirklich großes Problem. Anders stellt sich das bisher für Besitzer von Eigentumswohnungen dar, selbst wenn sie über einen eigenen Stellplatz verfügen. Denn die Installation einer Wallbox kann nur umgesetzt werden, wenn alle anderen Eigentümer dieser Maßnahme zustimmen.

Wenn man sich an seinem Stellplatz eine Wallbox einbauen lassen will, ist es zumeist zwingend notwendig, in das Gemeinschaftseigentum einzugreifen. Einer solchen Maßnahme müssen laut WEG-Gesetz alle Eigentümer zustimmen, weil es sich um eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums handelt.

An genau diesem Punkt setzt eine Reform des Wohneigentumsgesetzes an, dass der Deutsche Bundesrat Ende September auf den Weg gebracht hat. Die Zustimmung der anderen Eigentümer der WEG soll nun nicht mehr erforderlich sein. Der Gesetzgeber geht sogar noch weiter: Sogar Mieter von Wohnungen sollen in Zukunft vom Eigentümer nicht mehr gehindert werden können, dass sie Ladestationen (auf ihre Kosten) installieren.

 

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