Die Energiewende ist ein großes Hightech-Projekt. Es kommt nicht nur die neueste und modernste Photovoltaik- und Windenergie-Technologie zum Einsatz. Zudem sorgt eine intelligente Energiemanagement-Software für den optimalen Einsatz des Stroms aus erneuerbaren Energien. Laufend gibt es Fortschritte bei den Speichertechnologien. Soweit ist der Konsens in der Bevölkerung recht groß. Doch wenn es um die eigenen vier Wände geht, steigt die Skepsis. Bei der Einführung des intelligenten Stromzählers, auch „Smart Meter“ genannt, herrscht ein gewisses Misstrauen unter den Verbrauchern.
Misstrauen von Verbrauchern gegenüber Smart Meter

Smart Meters von Vattenfall, EnBW, Discovergy, Yello (Fotos: jeweiliger Anbieter)
Laut einer Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentralen-Bundesverbandes (vzbv) macht sich die Hälfte der befragten Bürger Sorgen um ihre Daten aus dem Smart Meter. Jeder Dritte Verbraucher (38 Prozent) geht von höheren Kosten durch die Installation des Smart Meters aus. So kommt es, dass 70 Prozent der befragten Bürgerinnen und Bürger gegen eine zwangsweise Digitalisierung durch den Einbau von intelligenten Stromzählern sind.
Die Kosten für den Einbau der intelligenten Stromzähler sind vom Verbraucher zu tragen. Damit die Ausgaben im Verhältnis zum Verbrauch und auch zu einer möglichen Einsparung durch die neu entstehende Transparenz bleiben, sollen sie gedeckelt werden. Im Entwurf des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende ist eine Obergrenze vorgesehen. Für Haushalte mit einem Stromverbrauch von bis zu 6.000 Kilowattstunden im Jahr sollen die Kosten demnach nicht mehr als 60 Euro betragen.
Sparen lässt sich mit den neuen Stromzählern, weil sie den Verbrauch transparenter machen. Auch variable, zeit- und lastabhängige Stromtarife sind möglich, allerdings noch relativ selten.
Welchen Inhalt hat das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende?
Anfang November hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf der Regierung zur Digitalisierung der Energiewende verabschiedet. Dieser wird jetzt noch von Bundestag und Bundesrat (nicht zustimmungspflichtig) beraten und voraussichtlich beschlossen.
Was steht nun drin in diesem Gesetz und was müssen wir darüber wissen? Im Prinzip ist es die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die die Einführung der intelligenten Stromzähler in 80 Prozent der Haushalte fordert.
Zunächst einmal geht es um die gesetzliche Grundlage für die Einführung der intelligenten Messsysteme in Deutschland. Ab 2017 werden diese in Unternehmen und in Privathaushalten vom Messstellenbetreiber (in der Regel auch der jeweilige Verteilnetzbetreiber) verpflichtend eingebaut. Zu Beginn sind jedoch nur größere Verbraucher und Haushalte mit Photovoltaik-Anlagen, Blockheizkraftwerk oder mit steuerbaren Anlagen, wie Wärmepumpen, betroffen. Haushalte mit einem Verbrauch ab 6.000 kWh werden dann ab dem Jahr 2020 mit einem Smart Meter ausgestattet. In allen anderen Haushalten kann bereits ab 2017 der Netzbetreiber, und/oder der Messstellenbetreiber oder der Vermieter den Einbau veranlassen.
Welche Aufgaben haben Smart Meter?

Intelligente Stromzähler geben detailliert Aufschluss über das Verbrauchsprofil – so lassen sich Stromfresser schnell identifizieren
Die intelligenten Stromzähler sollen künftig zu einem wesentlichen Bestandteil eines intelligenten Stromnetzes werden. In diesem Smart Grid kommunizieren die einzelnen Akteure miteinander, um die Stromversorgung effizient und sicher zu gestalten. Das reicht von der Erzeugung über den Transport und die Speicherung des Stroms bis hin zum Verbraucher mit dem Smart Meter.
Daher gehen die Aufgaben der Smart Meter über die Messung des Stromverbrauchs oder des eingespeisten Stroms weit hinaus. Sie protokollieren Spannungsabfälle, liefern Verbrauchsprofile und Daten zur Netzbelastung für die passende automatisierte Stromlieferung. Auch eine intelligente Steuerung von Verbrauchern wie Wärmepumpen und Speichern werden durch die intelligenten Messsysteme möglich. Sie können durch Visualisierung des Stromverbrauchs auch dazu beitragen, dass der Stromverbrauch reduziert wird. Die dauerhafte Wirkung ist jedoch umstritten und es gibt mittlerweile auch Hilfsmittel, um bei den analogen Zählern den Stromverbrauch automatisiert ablesen zu können.
Mit den digitalen Stromzählern ist auch die Einführung von zeitvariablen Stromtarifen möglich, um den Verbrauch in Zeiten eines hohen Angebots, also mit niedrigen Preisen, verlegen zu können. Bislang gibt es solche Tarife noch selten auf dem Markt.
Für das Smart Home, die intelligente Steuerung und Verknüpfung von elektrischen Geräten im Haushalt, können Smart Meter hilfreich sein, sind aber nicht unbedingt erforderlich. Viele der Funktionen können unabhängig von Stromzähler und Stromnetz genutzt werden. Über die digitalen Stromzähler können jedoch einige Haushaltsgeräte mit dem Energieversorger kommunizieren und gesteuert werden. Dazu gehören Wärmepumpen, Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeicher und Elektroautos.
Was passiert mit meinen Daten aus dem Smart Meter?

Smart Meter können beim Sparen helfen
Jetzt kommen die interessanten Fragen. Bei der Erfassung des Stromverbrauchs fallen viele Daten an. Wem gehören diese Daten, wie sicher sind sie, was passiert mit ihnen und wie gut sind sie geschützt?
Das Bundeswirtschaftsministerium und die zuständige Behörde, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationsverarbeitung BSI, betonen, dass ein hohes Maß im Datenschutz gewährleistet wird und die Sicherheit der Daten eine wichtige Aufgabe in der Einführung der digitalen Stromzähler ist. Das BSI wurde damit beauftragt, gemeinsam mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Verbänden entsprechende Schutzprofile und technische Richtlinien für Smart Meter Gateways zu entwickeln. Das soll für die Sicherheit der Daten sorgen. Diese Vorgaben müssen von den Anbietern und Herstellern eingehalten werden. Damit ist bereits zur Einführung der Smart Meter ein sehr hoher Standard festgeschrieben.
Verwendung der Verbrauchsdaten ist nur für die Energieversorgung zulässig
Bei der Erfassung des Stromverbrauchs fallen eine Menge an Daten an. Schließlich kann der Verbrauch zu beliebigen Zeiten erfasst werden. Gesetzlich erlaubt ist eine bis auf 15 Minuten genaue Erhebung der Verbrauchsdaten. Wie oft diese Daten zum Versorger übertragen werden, hängt vom jeweiligen Stromtarif ab. Die Übertragung kann schwanken zwischen einmal im Jahr oder alle 15 Minuten. Die Grundeinstellung ist bei Haushalten mit einem Verbrauch von unter 10.000 kWh im Jahr die Übertragung des Verbrauchs einmal im Jahr – wie bisher auch. Bei genauerer Übertragung kann am Verbrauch erkannt werden, ob jemand zuhause ist und eventuell sogar, welche Geräte betrieben werden.

Elektromechanischer Stromzähler und vollelektronischer Stromzähler
Genauso wie die Geräte geprüft und zertifiziert werden, müssen sich auch die Betreiber der intelligenten Stromzähler einer Prüfung und Zertifizierung unterziehen. Der Kreis derjenigen, die die Daten nutzen dürfen, betrifft nicht nur die Messstellenbetreiber und die Netzbetreiber. Auch Bilanzkreisverantwortliche, Direktvermarkter von EEG-Anlagen und schließlich die Energieversorger sind zum Umgang mit den Daten berechtigt.
Im Gesetzentwurf wird geregelt, wer wann welche Daten nutzen darf. Dabei ist vorgeschrieben, dass nur die Daten, die für die Energieversorgung erforderlich sind, genutzt werden dürfen. Jede weitere Verwendung benötigt die Zustimmung des Verbrauchers.
Die Sicherheit und der Schutz der Daten sind geregelt. Man muss sich also keine Sorgen machen. Verbraucher müssen es akzeptieren, wenn der Vermieter oder der Netzbetreiber den Einbau von intelligenten Stromzählern veranlasst. Sie werden aber die Wahl haben zwischen den Stromtarifen, die wenig oder viel Daten übertragen. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die Gestaltung der Stromtarife ändern wird.

Andreas Kühl betreibt seit 2000 die Website http://www.energynet.de, seit dem Herbst 2006 als Blog. Der Diplom-Ingenieur (FH) für Bauphysik hat zuvor eine Ausbildung zum Elektromechaniker absolviert.
Wie kommunizieren die verschiedenen Akteure miteinander. Werden die Daten über WLAN, LAN – Kabelgebunden, oder über das Stromnetz wie Powerline übermittelt.
Kann ich als Kunde mitentscheiden welchen Zugang ich will?
Für Ihre Beantwortung der Frage
vielen Dank
Ein perfektes Überwachungsinstrument! Es zeigt, wann ich zu Hause bin und wann nicht. Es zeigt, wann ich schlafen gehe und wann ich aufstehe. Es zeigt noch viel mehr, ohne irgend einen erkennbaren Nutzen für mich. An Datensicherheit zu glauben halte ich für naiv. Sobald sich nur genügend Geld damit verdienen lässt, wird diese Datensicherheit (legal oder illegal) aufgeweicht oder umgangen werden.
Ich werde alles tun, um so ein Smart-Meter bei mir zu verhindern.
Freundliche Grüße
Auf die Fragen und Kommentare kann ich gerne eingehen.
Zur Übertragung der Daten gibt es verschiedene Möglichkeiten, von Mobilfunk über DSL bis Stromnetz (Powerline). Was genau verwendet und ob Kunden mitentscheiden können, kann Energiedienst selber besser beantworten. Hier wird noch eine Antwort folgen.
Bevor man pauschal Kritik übt, sollte man den Artikel lesen. Der digitale Stromzähler überträgt die Daten standardmäßig nur einmal im Jahr, wie die bisherige manuelle Ablesung. Nur bei einem entsprechenden Tarif werden die Daten häufiger übertragen. Es wird großen Wert auf die Sicherheit gelegt. Die Zähler sind vermutlich sicherer als vieles andere aus unserem Alltag, wo wir uns keine Gedanken machen, wie das Smartphone oder unsere Internet-Verbindung.. Nur eine hundertprozentige Sicherheit kann niemand garantieren.
Gelesen habe ich den Artikel durchaus. Das mein Verbrauchs (Persönlichkeits-)profil (bis auf Weiteres?) nur einmal im Jahr übertragen wird, ist zwar nicht so schlimm wie z.B. tagesaktuell, aber trotzdem m.E. sehr problematisch, da dem kein für mich erkennbarer Nutzen gegenüber steht. Möglicherweise liegt das ja an meinem fehlenden technischem Verständnis. Mir ist völlig schleierhaft, wie das Verbrauchsprofil eines privaten „Normalverbrauchers“ für ein „intelligentes Stromnetz“ relevant sein kann, gerade wenn die Daten nur einmal jährlich übermittelt werden. Wären hier aggregiert gesammelte Daten von z.B. 1000 oder 10000 Haushalten nicht sehr viel sinnvoller?
Wenig vertrauenerweckend ist auch, was im zugehörigen Gutachten von Ernest & Young (kennen Sie sicher) zum Thema Verkauf und Weiterverkauf von Daten an Dritte steht.
Ach ja, bei Internet und Smartphone bin ich auch recht vorsichtig. Aber immerhin habe ich da einen Nutzen.
Sehr geehrter Herr Busslinger
eine Kommunikation über WLAN bzw. LAN ist nicht vorgesehen, da der Messstellenbetreiber die Verfügbarkeit des Kundennetzwerkes nicht garantieren kann. Kommunikation mit Hilfe von Powerline befindet sich bisher noch im Entwicklungsstadium und steht Zurzeit nicht zur Verfügung. Daher gibt es Momentan nur die Möglichkeit, eine direkte Verbindung über das GSM-Netz zu nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Krüger, Energiedienst
Ich hatte diese Woche Besuch von meinem örtlichen Stromversorger. Ich bekomme in der ersten Hälfte 2017 einen solchen Zähler. Die Übertragung erfolgt per GSM-Netz. Weitere Angaben über z.B. Häufigkeit der Übertragung konnte oder wollte man nicht machen.
Ich werde meinen Zählerraum, in dem man fast nie Handyempfang hat, dann so ausstatten, dass die Übertragung garantiert nicht funktioniert.
Viele Grüße
Armin Danner