Wie viel sie für ihren Strom bezahlen, wissen die meisten Verbraucher. Aus welchen Bestandteilen sich jedoch der Strompreis zusammensetzt, können die wenigsten erklären.

Blickt man hinter die Kulissen, wird klar, dass es sich beim Strompreis um etwas recht Komplexes handelt, bei dem fast ein Dutzend Positionen zum Tragen kommen. Und nur einen Teil des Preises kann der Stromanbieter selbst beeinflussen.

Im Wesentlichen setzt sich der Haushaltsstrompreis aus drei Elementen zusammen: den Kosten für Stromerzeugung und Vertrieb, den staatlich veranlassten Steuern, Abgaben und Umlagen sowie den Entgelten für die Nutzung der Stromnetze. Dabei hat sich dieses Gefüge seit der Liberalisierung des Strommarktes vor 18 Jahren grundlegend verändert. Insgesamt ist Strom heute um etwa zwei Drittel teurer als 1998.

Das hat seine Gründe, wie der BDEW, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, feststellt. So sind die Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb und Kundenservice in diesem Zeitraum lediglich um sechs Prozent gestiegen, während sich die staatlich veranlassten Steuern, Abgaben und Umlagen zur Finanzierung der Energiewende um mehr als 250 Prozent erhöht haben.

Einkauf ist der kleinste Teil

Mit bundesweit im Mittel 21 Prozent entfällt der kleinste Teil des Strompreises im Jahr 2016 auf die Strombeschaffung, den Vertrieb, Service, Dienstleistungen sowie Marge.

Dabei sind die Strombeschaffungskosten von Marktpreisen für die Primärenergieträger abhängig, beispielsweise den Kohle-, Gas- und, in geringerem Ausmaß, den Öl- und Uranpreisen.

Was die wenigsten wissen: Auch Energiedienst als reiner Wasserkraftproduzent hat nicht unerhebliche „Rohstoffkosten“, nämlich den Wasserzins in der Schweiz und den Wassercent in Deutschland für die Nutzung der Wasserkraft.

Nur die Preisanteile für Vertrieb, Service, Dienstleistungen und Marge sind somit für die Stromversorger beinflussbar. Da Strom an den Handelsplätzen in den vergangenen Monaten tendenziell günstiger geworden ist, können die Stromanbieter die gestiegenen Kosten für staatliche Umlagen und Abgaben zumindest teilweise auffangen.

Mehr als die Hälfte vom Staat veranlasst

Die vom Staat veranlassten Steuern, Abgaben und Umlagen haben 2016 mit 54 Prozent ein neues Rekordhoch erreicht. Diese Strompreisanteile kann der Energielieferant nicht beeinflussen. Er muss sie mit dem Strompreis erheben und an den Staat abführen.

In den letzten 10 Jahren sind Steuern, Abgaben und Umlagen von 7,7 Cent auf 15,5 Cent/kWh gestiegen und haben sich damit mehr als verdoppelt. Dieses „Paket“ setzt sich aus sieben sehr unterschiedlichen Elementen zusammen.

Den größten Kostenblock macht mit 22,1 Prozent die EEG-Umlage aus, mit der die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert wird. Die EEG-Umlage liegt 2016 bei 6,354 Cent/kWh und wird 2017 auf 6,88 Cent/kWh steigen.

illu_zaehler

Bereits 55 Prozent des Strompreises gehen auf staatlich festgesetzte Abgaben zurück.

Betreiber von Ökostrom-Anlagen erhalten für jede eingespeiste Kilowattstunde eine gesetzlich festgelegte Vergütung, die über dem Marktpreis liegt. Diese Vergütung wird über die EEG-Umlage finanziert.

Mit der 2012 eingeführten Paragraph 19-StromNEV-Umlage (Strom-Netzentgeltverordnung ) wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Diese Umlage beträgt 0,378 ct/kWh und hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,141 ct/kWh erhöht.

Um die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme mit Hilfe der Kraft-Wärme-Kopplung zu fördern, wurde 2000 die KWK-Umlage eingeführt, seit 2002 auf Basis des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G).

Sie ist von 0,254 ct/kWh im vergangenen Jahr auf aktuell 0,445 ct/kWh gestiegen.

Die Offshore-Haftungsumlage nach dem Energiewirtschaftsgesetz beträgt für Haushaltskunden 0,040 ct/kWh. Mit dieser 2013 eingeführten Umlage werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert, wie beispielsweise ein verspäteter Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder langdauernde Netzunterbrechungen.

Es gibt Unternehmen, die in der Lage sind, kurzfristig ihren Stromverbrauch zu reduzieren oder nahezu komplett einzustellen. Diese Lastabschaltung kann den Übertragungsnetzbetreibern helfen, die Stromnetze in bestimmten Situationen zu stabilisieren.

Unternehmen, die dieses Instrument anbieten, erhalten dafür eine Vergütung, die im Strompreis als Umlage für abschaltbare Lasten enthalten ist.

Die Umlage ist bundesweit einheitlich, wurde jedoch aufgrund der bevorstehenden Novellierung der Verordnung im Kalenderjahr 2016 nicht erhoben. Eine Erhebung der Umlage ist im Jahr 2017 wieder vorgesehen.

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune dafür, dass Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen benutzt werden können. Ihre Höhe variiert je nach Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh.

Die Stromsteuer/Energiesteuer ist Teil der Ökosteuer und wurde 1999 zur Förderung klimapolitischer Ziele eingeführt, fließt jetzt aber zu einem großen Teil in die Rentenversicherung.

strompreiszusammensetzung_illu

Datenbasis: BDEW-Strompreisanalyse 2016 für einen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch unter Berücksichtigung der geänderten Umlagen und Abgaben für das Jahr 2017 (Quelle: www.netztransparenz.de).

 

Ins Netz gegangen

Das deutsche Stromnetz hat eine Gesamtlänge von rund 1,9 Millionen Kilometern. Hier kommen die restlichen durchschnittlich 24,6 Prozent des Strompreises, die Netznutzungsentgelte, ins Spiel.

Ihr Wert kann regional stark variieren. Sie werden von den Netzbetreibern für die Durchleitung des Stroms durch ihre Netze erhoben. Damit finanzieren sie die Kosten für den Aufbau, den Betrieb und die Instandhaltung.

Zwar sind die Netzentgelte von 2006 bis 2009 deutlich gesunken. Jedoch hat der Ausbau der erneuerbaren Energien in vielen Regionen Deutschlands erhebliche Investitionen in den Übertragungs- und Verteilnetzen verursacht.

Dies führt unter anderem dazu, dass seit 2012 in vielen Regionen Deutschlands steigende Netzentgelte zu verzeichnen sind.

Schließlich wird, wie bei den meisten Gütern des täglichen Bedarfs, natürlich auch auf den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen die Umsatzsteuer von 19 Prozent erhoben. Rechnerisch macht das etwa 16 Prozent des Brutto-Preises aus.

strompreiszusammensetzung

Blogbeiträge per E-Mail

Sie interessiern sich für Themen rund um regenerative Energie? Gern senden wir Ihnen neue Beiträge im Energiedienst Blog per E-Mail. Selbstverständlich ist das kostenlos und unverbindlich. Ihre Daten werden zu keinem anderen Zweck verwendet. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen, wenn Sie es sich anders überlegen sollten.

Ich möchte Blogbeiträge per E-Mail abonnieren und habe die Datenschutzhinweise (Abschnitt "Newsletter") gelesen. Den Newsletter kann ich jederzeit wieder abbestellen, entweder direkt im Newsletter oder per Brief, Telefon, Fax oder E-Mail.