Seit einiger Zeit sind Stromspeicher für Solarstromanlagen (Photovoltaikanlagen) immer gefragter. Vor allem Lithium-Ionen-Speicher haben es den Verbrauchern angetan. Dies nicht zuletzt wegen des Elektrofahrzeuge-Aufkommens, der Ladeeffizienz und des geringen Platzbedarfs.

Gleichzeitig kommen, wie bei vielen Themen rund um die erneuerbaren Energien, auch die kritischen Stimmen auf, die sagen, Batterien seien gefährlich und man würde sich die Gefahr in den eigenen Keller holen.

Die Argumente pro und contra haben mich angespornt dieses Thema kritisch zu hinterfragen und Antworten zu finden. Ich führte Gespräche mit Herstellern, die überzeugt davon sind, dass ihr eigenes Produkt das Beste sei und mich mit entsprechenden Argumenten zu Gefahren, Effizienz und Sicherheit überschüttet haben.

Auch der Weg vom Versandlager zum Endkunden hat mich interessiert und befreundete Spediteure gaben mir wertvolle Hinweise, was bei der Handhabung zu beachten sei.

Aber auch die Meinung der Feuerwehr hat mich interessiert. In unserem Unternehmen engagieren sich einige Mitarbeiter bei der freiwilligen Feuerwehr. Diese Chance habe ich genutzt, um aus erster Quelle wertvolle Informationen darüber zu erhalten, was bei Lithium-Ionen-Stromspeichern beachtet werden sollte.

Zur „Gefahr“ findet sich die wohl wichtigste Aussage:

Lithium-Ionen Stromspeicher können, müssen aber nicht, Gefahrgut sein!

Es kommt im Wesentlichen auf die Lagerung, den Transport und die Installation an.

Lagerung:

  • Lithium-Ionen-Speicher werden in der Regel kurz vor Bedarf vom Hersteller bzw. Großhändler direkt an den Kunden ausgeliefert, da sie regelmäßig geladen werden müssen und eine Nachladung durch einen weiteren Zwischenhändler unrentabel ist. Beim Großhändler stehen die Geräte daher nur wenige Tage bis zum Weiterversand in einem speziellen Hochregallager.

 

Hochregallager für Speicher.

Transport:

  • Sind die Batterien in einem Gehäuse fest verbaut, werden also nicht einzeln transportiert, reicht es aus, das Stromspeichersystem normal zu verpacken.
  • Der LKW-Fahrer muss eine spezielle Gefahrgutschulung absolviert haben und das Fahrzeug muss für den Transport mit dem entsprechenden Gefahrgutschild versehen sein. Ist der Speicher verladen, darf auf demselben Lkw nicht noch anderes Gefahrgut transportiert werden.

Quelle: ADR 2017, Gefahrzettel 9A

Installation:

  • Wird der Batteriespeicher fachgerecht installiert (je kühler je besser [Keller]), so sind die Systeme in der Regel durch fix eingebaute, herstellseitige Schutzmechanismen geschützt. Bei erhöhter Temperatur schalten diese ab. Kommt es dennoch zu einem Brand, kann davon ausgegangen werden, dass die Feuerwehr, wie nachfolgend beschrieben, die richtigen Vorkehrungen treffen wird.

 

Batteriespeicher

Was passiert bei einem Unfall?

Bei einem Brandunfall würde die Feuerwehr den Unfallort handhaben wie bei jedem vergleichbaren Schaden an einer elektrischen Anlage: Löschen aus sicherer Entfernung mit Wasser (siehe hierzu auch das Merkblatt zum Umgang «Einsatzhinweise für Elektrofahrzeuge»).

Hieraus geht hervor, dass – auch wenn sich Wasser und Strom in der Regel nicht vertragen – «dies die beste Art der Löschung ist: Das Wasser senkt die thermische Belastung. »

Bei einem Unfall mit Sachschaden ohne Feuerentwicklung kann dem Lithium-Ionen-Speicher in der Regel nicht viel passieren, da er nicht in Betrieb ist. Da die Lkw’s eine entsprechende Kennzeichnung außen angebracht haben müssen, kann auch hier die Feuerwehr die Gefahrensituation entsprechend beurteilen und handeln.

Fazit:

Die Qualität des Produkts, die korrekte Installation und der richtige Umgang entscheiden maßgeblich mit, wie gefährlich bzw. ungefährlich ein Lithium-Ionen Stromspeicher ist.

Die Stromspeichersysteme für my-energy Kunden kommen von der TRITEC AG, die seit Sommer 2015 zur Energiedienst-Gruppe gehört und umfassenden Erfahrung mit der Lagerung, dem Transport und der Installation von Stromspeichern hat.

Quellen:
– UN3480 (UN-Regeln für den Versand von Lithium Batterien ab 01.01.2009)
– UN38.3 (UN Transportvorschriften)
– ADR Sondervorschrift 598a Kapitel 3.3
– Einsatzhinweise für Elektrofahrzeuge (Landesfeuerwehrschule BW)

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